Dieter Peters
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Wer ist ein Stromerzeuger?

Als Stromerzeuger gilt, wer selber elektrische Energie in eigenen Anlagen erzeugt.
Dabei wird hauptsächlich unterschieden in regenerative Energien und Kraft-Wärme-Kopplung. Der Anschluss von Stromerzeugungsanlagen muss vor Errichtung schriftlich
angezeigt werden, um schädliche Rückwirkungen auf das Netz zu verhindern.


EEG – Erneuerbare Energien Gesetz
Ziel dieses Gesetzes ist es, die nachhaltige Entwicklung der
Energieversorgung, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes
zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an der
Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Der Anteil erneuerbarer
Energie soll nach den Zielen der EU und der Bundesrepublik
Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 35% erhöht werden.


KWK-G – Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Ziel dieses Gesetzes ist es, durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung eine Minderung
der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in der BRD zu erzielen. Zweck des Gesetzes
ist es, einen Beitrag zu leisten, durch den befristeten Schutz und die Modernisierung
von Kraft-Wärme-Kopplungs-anlagen sowie den Ausbau der Strom- erzeugung in kleinen KWK-Anlagenund die Markteinführung der Brennstoffzelle
im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und
der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung.


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Foto: Franziska Kurz
 

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Erneuerbare Ener-
   gien Gesetz (EEG)

Kraft-Wärme-
   Kopplungs-
   Gesetz (KWK-G)
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